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Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Warenkäufe
der Firma Fasser GmbH Zugspitz Bike Unterdorf 14/3 A-6631 Lermoos

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Warenkäufe in unserem Fahrradfachhandel.

 

1. Kaufpreis; Eigentumsvorbehalt bei Kaufpreisfinanzierung
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.

 

1.2 Im Falle einer Kaufpreisfinanzierung behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller etwaigen Nebenkosten das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Sollten Sie eine Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig leisten, können wir im Falle einer Kaufpreisfinanzierung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag mit Ihnen zurücktreten.


2. Mängel, Garantien
2.1 Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die dem Kunden bei Vertragsabschluss oder bei Entgegennahme/Abnahme bekannt waren, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat sich seine Rechte ausdrücklich vorbehalten.

2.2 Bei neuen Sachen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehört auch, dass wir eine Leistung verweigern können, wenn uns der Kunde trotz einer Anforderung unsererseits die beanstandete Ware nicht zur Überprüfung zur Verfügung stellt. Wir entscheiden, ob wir im Rahmen der Nacherfüllung den Mangel durch eine Nachbesserung oder eine Nachlieferung bzw. Neuherstellung beseitigen.

2.3 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche und die Ausübung eines Rücktrittsrechts wegen Mängeln bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nicht für Mängel, die wir arglistig verschwiegen haben oder die eine Beschaffenheit der Ware betreffen, für die wir eine Garantie übernommen haben.

2.4 Die in Auftragsbestätigungen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen stellen keine Garantien dar. Garantieerklärungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie von uns ausdrücklich als solche abgegeben werden oder in den Produktunterlagen als solche bezeichnet werden.


3. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
3.1 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung durch uns Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen). Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen ist in diesem Fall auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt.

3.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -Begrenzungen gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Desgleichen haften wir bei grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln ebenfalls unbeschränkt.

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR WERKSTATTLEISTUNGEN
Fasser GmbH Zugspitz Bike Lermoos, Unterdorf 14/3, A-6631 Lermoos

1. Anwendungsbereich
Unsere Werkstattbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkstattleistungen mit unseren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Kunden und Annahme des Auftrags durch uns zustande.

2.2 Wir behalten uns im Einzelfall vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
3. Preise
3.1 Unsere Leistungen berechnen wir nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.

3.2 Bei absehbaren größeren Reparaturleistungen oder auf Kundenwunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Diesen erstellen wir bestmöglich, übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, sind diese zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten. Wir werden bei einer erkennbar werdenden Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags unverzüglich darauf hinweisen. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.
4. Fertigstellungstermin
4.1 Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart haben. Auch im Falle eines verbindlichen Fertigstellungstermins sind wir nicht für Verzögerungen verantwortlich, die sich aus einer Änderung oder Erweiterung des Arbeitsumfangs ergeben und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Wir nennen in diesem Fall unserem Kunden einen neuen Fertigstellungstermin.

4.2 Nach Mitteilung der Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen bei uns abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen, die von uns nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden können. Nach Ablauf eines Jahresnach Mitteilung der Fertigstellung sind wir berechtigt, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten, wenn der Kunde es innerhalb dieser Zeit trotz mindestens dreimaliger Aufforderung nicht abgeholt hat. Den nach Abzug unserer sämtlichen Zahlungsansprüche gegen den Kunden (insbesondere auf Zahlung unserer Vergütung und der aufgelaufenen Lagerkosten) etwaig verbleibenden Resterlös aus der Verwertung kehren wir an den Kunden aus, wenn er dies verlangt.

4.3 Wird auf Wunsch des Kunden eine Auslieferung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands nach Fertigstellung an den Kunden vereinbart, erfolgt diese kostenpflichtig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Kosten für die Anlieferung werden individuell auf Kundenanfrage ermittelt und vereinbart. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden eine Auslieferung anzubieten
5. Zahlung
5.1 Unsere Rechnungsbeträge sind unmittelbar bei Abholung des Fahrrads bzw. bei Auslieferung ohne Abzug in bar fällig. Sofern der Kunde trotz der Fertigstellungsanzeige durch uns das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nicht binnen der in Ziffer 4.2 genannten Frist abholt, übersenden wir dem Kunden eine Rechnung. Diese ist unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2 Wegen unserer Forderungen aus dem uns erteilten Auftrag steht uns - unbeschadet des gesetzlichen Werkunternehmerpfandrechts - ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher für den Kunden durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen oder Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

5.3 Soweit von uns eingebaute Zubehörteile oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstands geworden sind, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen, unanfechtbaren Bezahlung der Rechnung vor. Ausbauteile, die von uns gegen Austauschteile ersetzt wurden, werden unser Eigentum.
6. Mängel, Schadensersatz
6.1 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an den von uns erbrachten Werkleistungen verjähren in einem Jahr ab Abholung/Anlieferung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands. Dies gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Außerdem gilt diese Verkürzung nicht, soweit hinsichtlich des Mangels die gesetzlichen Regelungen über die Mängelgewährleistung bei Kaufverträgen Anwendung finden.

6.2 Offensichtliche Mängel an den Leistungen oder den Ersatzteilen müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung/Abholung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands gerügt werden. Wir sind bei Vorliegen eines Mangels zunächst zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt, sofern wir keine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Mangelbeseitigungsmaßnahmen einschließlich des Einbaus von Austauschteilen erfolgen ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Leistung. Unbeschadet sonstiger Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die ursprüngliche Leistung entstehen im Fall von etwaigen Mängeln der Mangelbeseitigungsmaßnahme selbst (einschließlich Mängeln an den Austauschteilen) keine Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieser Mängelbeseitigungsmaßnahmen. Die Gewährleistungsfrist wird insoweit nicht neu in Gang gesetzt.

6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten grundsätzlich nicht für Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln. Für diese gelten vielmehr die Regelungen gemäß Ziffer 7.
7. Haftung
7.1 Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden oder Aufwendungen, die aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit (auch unserer Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung durch uns der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Wir haften nicht im Falle nicht vorhersehbarer Schäden und Aufwendungen, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

7.3 Soweit bei einfacher Fahrlässigkeit der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 7.1 nicht eingreift, ist unsere Haftung für sämtliche Schadensersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und Aufwand begrenzt.

7.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Desgleichen haften wir bei grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln ebenfalls unbeschränkt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrradverleih

VERLEIHBEDINGUNGEN

 

Zugspitz Bike Fasser GmbH

Unterdorf 14/3 A-6631 Lermoos

T. +43 5673 20990

E. info@zugspitz-bike.at

www.zugspitz-bike.at

 

Nachstehende Verleihbedingungen gelten für alle von der Zugspitz Bike Fasser GmbH gemieteten Verleihgegenstände.
 

1. Abholung des Verleihartikels: Der Kunde hat als Kaution im Verleihgeschäft einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie oder ein digitales Foto angefertigt und aufbewahrt wird. Unterschreibt ein Kunde für mehrere Personen, haftet der Unterzeichner für allfällige Schäden und Gebrechen.

 

2. Diebstahl/Verlust: Die Verleihgegenstände sind nicht versichert. Bei Verlust oder Diebstahl ist der volle Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

 

3. Probefahrt / Überprüfung: Der Unterzeichnende/Mieter bestätigt, das das Verleihmaterial bei Übernahme von ihm überprüft wurde , keine offensichtlichen Mängel aufweist und voll funktionstüchtig ist. Eine Probefahrt wird empfohlen.

 

4. Übernahme: Sollten bei der Übernahme Mängel festgestellt werden, sind diese dem Verleihpersonal umgehend bekannt zu geben. Für alle während des Mietzeitraums auftretenden Schäden haftet der Mieter. Die Leihgegenstände und Ausrüstungen sind nicht automatisch versichert.

 

5. Haftpflichtversicherung: Der Unterfertigende erklärt, dass er und weitere Personen, für die er die Mietgegenstände mietet, ausreichend privathaftpflichtversichert sind, um die Abdeckung allfälliger Schäden, die entstehen, zu gewährleisten.

 

6. Minderjährige: Minderjährige im Alter von 16 bis 18 Jahren erklären, dass sie die Erlaubnis und das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten haben. Für Mieter unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter diese Erklärung unterschreiben.

 

7. Streckenwahl / Tourenwahl: Die Auswahl des Geländes bzw. der Strecken obliegt dem Mieter. Ebenso das Beachten von Fahrverboten und Schildern. Auf Shared Trails gibt der Biker dem Wanderer den Vorrang! Die Verleihkategorie Trail ist ausschließlich für Single Trail-Abfahrten geeignet. Alle anderen Leihräder sind nicht für Trail-Abfahrten geeignet!           
                                                                                                                                                         

8. Rückgabe des Verleihartikels: Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am letzten Tag der vereinbarten Mietperiode bis 17:30 Uhr zu erfolgen. Bei Rückgabe des Sportgerätes nach 18:00 Uhr hat der Kunde den vollen Mietbetrag für den Folgetag oder die Folgetage zu bezahlen. Sofern das Material ohne Information des Servicecenters nicht zum vereinbarten Zeitraum und an den vereinbarten Ort zurückgestellt wird, erfolgt umgehend Strafanzeige. Bei starker Verschmutzung ist das Rad vorher am Waschplatz der Bergbahnen zu reinigen.

 

9. Vorzeitige Rückgabe: Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Mietgegenstandes wird die Mietgebühr nicht zurückerstattet. Wenn das Sportgerät aufgrund ungünstiger Witterung oder anderer Behinderungen nicht verwendet werden kann, wird die bezahlte Mietgebühr ebenfalls nicht erstattet. Bei Verletzung oder Krankheit ist das Sportgerät sofort zurückzugeben, und es muss eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden. In diesem Fall wird der nicht verbrauchte Mietpreis ab dem Folgetag der Rückgabe erstattet.


10. Datenschutz: Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten (Name, Adresse, Ausweiskopie, Größe und Gewicht) zur Bearbeitung der gegenständlichen Miete von der Fasser GmbH Zugspitz Bike erfasst werden. Die angeführten Daten verbleiben ausschließlich bei unserem Unternehmen und von uns beauftragten Auftragsverarbeitern. Die von Ihnen bekanntgegebenen Daten werden bis auf Widerruf, längstens für einen Zeitraum von 4 Jahren, gespeichert. Die Einwilligung kann jederzeit telefonisch unter +43 5673 20990, schriftlich per Post oder via E-Mail an info@zugspitz-bike.at widerrufen werden. Unsere Datenschutzerklärung ist auf www.zugspitz-bike.at einsehbar.

 

11. Schäden an Personen und Sachen: Zugspitz Bike haftet für keine Schäden an Personen und Sachen, auch nicht für Schäden Dritter, die durch oder mit Verleihmaterial entstehen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für jegliche Schäden am Verleihmaterial.

12. Bike Versicherung für Leihräder möglich. Vor Ort bei Abholung des Verleihartikels.
            

13. Der Kunde erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass er die Verleihbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Bei Abholung eines Verleihartikels wird eine Kopie eines Amtlichen Lichtbildausweises erstellt.